Zu Fuß Gehende haben Vorrang
Nach Artikel 78.º-A der portugiesischen Straßenverkehrsordnung dürfen Fußgängerinnen und Fußgänger die volle Fahrbahnbreite nutzen und haben Vorrang vor Fahrzeugen. Fahrende müssen ihr Tempo dem Fußverkehr anpassen und nötigenfalls anhalten.


